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conmotion Unternehmensberatung GmbH
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1 Contents
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2 Referrals and links
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3 Privacy Policy
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4 Legal validity of this disclaimer
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- 1 Geltung
- 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
- 3 Datenschutz und Schweigepflicht
- 4 Leistungsänderungen
- 5 Pflichten des Auftragnehmers
- 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- 7 Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers
- 8 Haftung und Garantien
- 9 Zahlungsbedingungen und Vergütung
- 10 Zurückbehaltungsrecht
- 11 Übernahmeverbote für Mitarbeiter des Auftragnehmers
- 12 Kündigung und Schadensersatz
- 13 Sonstiges
- 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen und im speziellen Beratungsverträge (Dienstleistungs- und Werkverträge), die die Firma conmotion GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) mit seinen Auftraggebern abschließt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Der Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.1 Einzelheiten eines Auftrages sind in einem gesonderten schriftlichen Vertrag, dem Auftrag, geregelt. Darunter zählen zum Beispiel die eigentliche Aufgabenstellung, der Umfang oder auch die Vergütung.
2.2 Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die im Auftrag geforderten Tätigkeiten, Analysen, Empfehlungen, Werkleistungen, etc. mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Wenn die Resultate durch den Auftragnehmer nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind, ist es irrelevant, wann oder ob die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt wurden.
2.3 Soll der Auftragnehmer zusätzlich einen ausführlichen Bericht über die Resultate und Lösungswege erstellen, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass der Bericht kein Gutachten darstellt. Vielmehr gibt er nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, selbständige Unterauftragnehmer hinzuzuziehen. Dies ist allerdings vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und es gilt, dass die Unterauftragnehmer dem Auftraggeber verpflichtet sind.
2.5 Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder gegebenenfalls austauscht.
3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle Tatsachen bezogen auf Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vom Auftraggeber getätigten Erklärungen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt gemacht werden, Stillschweigen zu wahren.
3.2 Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf er sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.
3.3 Alle vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen sind schriftlich von ihm auf die Einhaltung dieser Vorschrift hinzuweisen. Des Weiteren haben alle vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen eine Verschwiegenheitsklausel zu unterzeichnen.
3.4 Unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen ist der Auftragnehmer befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
4.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags, welche nachträglich eingeführt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform gem. § 126b BGB. Protokolle über Besprechungen, den Projektsachstand, etc. erhalten Gültigkeit sofern sie von Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
4.2 Sind nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich, so ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet diese umzusetzen.
4.3 Im Fall eines eventuellen Mehraufwandes ist dieser innerhalb von zwei Kalenderwochen dem Auftraggeber mitzuteilen. Wenn der Auftraggeber die Änderungen nicht innerhalb weiterer zwei Kalenderwochen schriftlich bestätigt, so gelten die Änderungen als unwirksam.
4.4 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.1 Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten stets sorgfältig und auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft.
5.2 Die aus den Analysen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
5.3 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für den Einsatz adäquat ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung.
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungs- und Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes einzuhalten.
6.2 Der Auftraggeber stellt für die Dauer von Tätigkeiten vor Ort die projektüblichen Arbeitsmittel und gegebenenfalls eigene Räumlichkeiten zur Verfügung.
7.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigte Dokument, wie Organisationspläne, Entwürfe, Analysen, etc. nur für seine eigenen Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.
7.2 Die Nutzung der erbrachten Leistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
7.3 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber kann in diesem Falle nur das zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
8.1 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer des Auftragnehmers.
8.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie, unabhängig vom Verschuldensgrad, bei der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht oder sonstiger leicht fahrlässiger Schadensverursachung wird keine Haftung übernommen; es sei denn es handelt sich um eine Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.
8.3 Wenn die Pflicht aber wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht) gilt die Haftung des Auftragnehmers jedoch der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
8.4 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter besteht nicht.
9.1 Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers ist gesondert im Auftrag vereinbart.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Vergütung Anspruch auf Ersatz aller Auslagen die zur Durchführung des Auftrages von Nöten sind.
9.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.
9.4 Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.1 Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Sofern der Auftraggeber bereits während der Leistungserbringung die Originale von Dokumenten wie Organisationsplänen, Präsentationen, Berichten, etc. oder Schriftwechseln zwischen den Parteien erhalten hat, gilt dies nicht.
10.2 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
Jede Partei verpflichtet sich, während sowie bis zwei Jahre nach Beendigung eines Vertrages keine Mitarbeiter der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung zahlt die verstoßende Partei an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Euro.
Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Satz 1 wird unwirksam, wenn zwischen den Parteien eine besondere Frist vereinbart wird. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hiervon allerdings unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Schadensersatz wegen eventuell entgangener Gewinne.
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen.
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Vertrags- und/oder Rechtsordnungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Gehrden (Hannover), Stand 25. Mai 2021